Kreis Borken

Zoll stellt illegale Prostitution, unerlaubte Beschäftigung und Schwarzarbeit fest

Bei einer Überprüfung eines Massagesalons im Kreis Borken stellte sich heraus, dass zwei der drei Mitarbeiterinnen gar nicht in Deutschland arbeiten dürfen. Außerdem wurden sie nicht vom Inhaber angemeldet und sie sollen außerdem unerlaubt Prostitution nachgegangen sein.

Von Borkener Zeitung

12.12.2025

In einem Massagesalon im nördlichen Kreis Borken stellte der Zoll neben unerlaubter Beschäftigung von Ausländerinnen auch Schwarzarbeit und verbotene Prostitution fest. (Symbolbild)

In einem Massagesalon im nördlichen Kreis Borken stellte der Zoll neben unerlaubter Beschäftigung von Ausländerinnen auch Schwarzarbeit und verbotene Prostitution fest. (Symbolbild)

KREIS BORKEN. Der Zoll hat am Montag, 8. Dezember, einen Massagesalon im nördlichen Kreis Borken überprüft. Wie die Polizei mitteilt, traf sie vor Ort drei Beschäftigte an, doch nur eine durfte einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen. Die anderen beiden befinden sich in einem laufenden Asylverfahren und dürfen derzeit nicht arbeiten. Auch unerlaubte Prostitution konnte nachgewiesen werden.

Bei der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass der Inhaber des Massagesalons alle drei Frauen nicht zur Sozialversicherung angemeldet und somit für sie auch keine Beiträge in die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Der Zoll leitete deshalb entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Arbeitgeber und die beiden unerlaubt Beschäftigten ein.

Das Zoll-Personal stellte gemeinsam mit der Prostitutionsschutzbeauftragten des Kreises Borken fest, dass die Arbeitnehmerinnen in dem Massagesalon auch der unerlaubten Prostitution nachgingen. Das weitere Verfahren in diesem Fall führt der Kreis Borken.

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