Wölfin Gloria darf weiterleben
Nach Klagen und Eilanträgen von Naturschutzverbänden gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf vorerst entschieden, dass die Wölfin Gloria nicht getötet werden darf.
Das Verwaltungsgericht hat den Abschuss von Gloria vorerst gestoppt.
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Gericht untersagt Abschuss vorerst
ERLE/SCHERMBECK Zunächst wolle das Gericht die Klagen und Anträge der Verbände prüfen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Bis ein Urteil gefallen ist, darf die Wölfin nicht abgeschossen werden. Über die Eilanträge soll in der kommenden Woche entschieden werden. Laut Verwaltungsericht gehe es um den Schutz einer streng geschützten Art und andererseits um die Abwendung ernster Schäden für die Landwirtschaft. Der Kreis hatte bei Erlass der Erlaubnis erklärt, dass er damit rechne, dass gegen die Entscheidung geklagt wird.
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