Wölfin „Gloria“ darf nicht getötet werden
„Gloria“ darf weiterleben. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Wölfin nicht getötet werden darf.
„Gloria“ darf weiterleben.
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Antrag abgelehnt
DÜSSELDORF/RAESFELD. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat einen Antrag, die Wölfin „Gloria“ zu töten, abgelehnt. Den Antrag hatte der Hünxer Schäfer Kurt Opriel gestellt. Er wollte den Kreis Wesel verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu erteilen, damit die Wölfin abgeschossen werden darf.
Das Gericht sei nicht überzeugt, dass dem Schäfer auch in Zukunft ernsthafter Schaden droht. 2020 habe es nur noch einen Vorfall gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin auf das Reißen von Schafen spezialisiert habe.
Hier geht es zum ausführlichen Bericht mit Stimmen von Wolfsgegnern.