SPD will weniger Wahlplakate
Die Raesfelder SPD-Fraktion beantragt, die Zahl von Wahlplakatstandorten von Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern in der Gemeinde Raesfeld auf maximal 60 Standorte pro Wahl zu begrenzen und diese Regelung ins Ortsrecht aufzunehmen.
Die SPD möchte die Zahl der Wahlplakate begrenzen.
© Sven Kauffelt
Zahl der Standorte soll begrenzt werden
RAESFELD. In ihrer Begründung verweist die Fraktionsvorsitzende Elke Rybarczyk darauf, dass Wahlplakate eine lange Tradition haben und eine wichtige Funktion in der Demokratie erfüllen. Sie unterstützen die Willensbildung in der Bevölkerung und ermöglichen es auch kleineren Parteien und Wahlbewerbern, im Straßenbild und damit in der Öffentlichkeit präsent zu sein.
Ernüchternde Erfahrungen
Dennoch seien die Erfahrungen mit der „Massenplakatierung“ eher ernüchternd: Die wünschenswerte Information der Wahlberechtigten werde durch eine zu große Zahl an Plakaten eher erschwert, weil selbst kleinere Straßenzüge mit Plakaten der unterschiedlichen Parteien „zugepflastert“ werden, heißt es in dem Antrag. Dadurch werde das Gemeindebild zum Teil ganz erheblich verunstaltet. Zudem kritisiert die SPD, dass Plakate auch regelwidrig aufgehängt werden und Radfahrer behindern. Da Parteien drei Monate vor der Wahl plakatieren dürfen, befürchtet die SPD, dass Plakate dann den Ort verschandeln, wenn viele Touristen nach Raesfeld kommen.
Viel Müll
Zudem produzierten alle Parteien sehr viel Müll, der leicht vermeidbar wäre, heißt es weiter. Der Kunststoff Polypropylen, aus dem die Hohlkammerplakate bestehen, sei sehr lange haltbar und zersetze sich nicht. Polypropylen bleibe – wie andere Kunststoffe auch – als Plastikmüll über viele Jahrzehnte erhalten und zerreibe sich in feinste Teilchen. Gerade im Wasser sei das problematisch, da dort die Polypropylen-Partikel offenbar viele Umweltgifte aufnehmen, die dann im Grundwasser landen. Obwohl Polypropylen über das Duale System Deutschlands vergleichsweise gut recycelt werden könne, sei Müllvermeidung die beste ökologische Variante.
Letztlich schlägt die SPD vor, die Anzahl der Plakatstandorte pro Partei, Wählergemeinschaft und Einzelbewerber auf maximal 60 Standorte mit zwei Plakaten, Vorder- und Rückseite zu begrenzen und entsprechend im Ortsrecht aufzunehmen. Eine Straßenlaterne soll als ein Standort gelten, nennt die SPD ein Beispiel.
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