Raesfeld

Polizei stoppt Hoverboard-Fahrer

Ein Strafverfahren kommt auf einen 22-jährigen Raesfelder zu, der mit einem Hoverboard auf der Dorstener Straße unterwegs war. Das Gerät gilt als Kraftfahrzeug, das aber im öffentlichen Straßenraum nicht erlaubt ist.

Von Borkener Zeitung

09.08.2018

Mit einem Hoverboard war der Raesfelder unerlaubt auf der Dorstener Straße unterwegs.

Mit einem Hoverboard war der Raesfelder unerlaubt auf der Dorstener Straße unterwegs.

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Gerät gilt rechtlich als Kraftfahrzeug

RAESFELD. Mit einem Hoverboard war ein 22-jähriger Raesfelder am Mittwochabend unerlaubt auf der Dorstener Straße unterwegs, als er von Polizisten kontrolliert und belehrt wurde. Da das Hoverboard eine Geschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde erreichen könne, stelle die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum eine Straftat dar, betont die Polizei. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.

Nutzer steht freihändig auf dem Gerät

Ein Hoverboard oder Hyerboard ist ein elektrisch angetriebenes, zweirädriges und zugleich zweispuriges Gerät. Der Nutzer steht freihändig auf einer zwischen den Rädern montierten Trittfläche, wobei durch Gewichtsverlagerung beschleunigt, gebremst und gelenkt wird.

Da die Geräte nach Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Kilometern pro Stunde erreichen, gelten sie rechtlich als Kraftfahrzeuge, für die entsprechende Vorschriften gelten. Wegen fehlender Bremsen, Beleuchtung und Lenkung erhalten sie aber keine Straßenzulassung und sind daher nur auf Privatgrundstücken erlaubt.

Polizei stoppt Hoverboard-Fahrer

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