Kommunalwahlkampf in Raesfeld
Die Raesfelder CDU hat eine Wahlbroschüre mit dem Wappen der Gemeinde Raesfeld veröffentlicht. Da die Partei sich eine Genehmigung eingeholt hat, ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Auch andere Parteien dürften das Wappen nutzen.
Vor der Kommunalwahl werben die Parteien für sich, die Raesfelder CDU mit dem Ortswappen.
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RAESFELD. „Das ist nichts Ungewöhnliches“, sagt Hauptamtsleiter Jörg Heselhaus über die Nutzung eines Wappens im Wahlkampf. Der FDP-Ortsverband hat sich mit einer Anfrage an die Gemeinde Raesfeld gewandt und wollte wissen, ob dies erlaubt ist. Auf einer Broschüre des CDU-Ortsverbandes und auf einem Flyer des Wahlbezirksbewerbers sei das Ortswappen der Gemeinde Raesfeld zu sehen. Hierdurch werde der Eindruck erweckt, dass es sich dabei um Druckwerke der Gemeinde handelt, so die FDP.
Hoheitszeichen der Kommune
„Das Wappen ist ein Hoheitszeichen der Gemeinde Raesfeld“, erklärt Heselhaus. Wer dieses nutzen möchte, brauche eine Genehmigung. Diese habe die CDU beantragt. Jede Partei dürfe das Wappen nutzen, solange deutlich wird, dass es sich um parteigebundene Inhalte handelt, erklärt Dr. Sarah Gößling, die Vorsitzende des Gemeindeverbands. Auch die Raesfelder SPD habe sich bereits eine entsprechende Erlaubnis eingeholt, so Heselhaus weiter. Dies sei keine Frage des Wahlrechts, sondern eine allgemeine Angelegenheit der Kommune.
Logo dient eher dem Marketing
Anders sieht es beim Logo der Gemeinde mit dem Schriftzug „Raesfeld einfach einladend“ aus: Hier habe der Ortsmarketingverein Raesfeld die Rechte, so Heselhaus. Diese seien an die Gemeinde übertragen worden, sodass das Logo für die Nutzung freigegeben ist. Anders als bei dem Wappen gehe es hier um Marketing. „Wir wollen wissen, wie es genutzt wird“, ergänzt er zum Wappen.
Bei den Inhalten der Plakate sei die Gemeinde völlig außen vor, erklärt Ordnungsamtsleiter Markus Büsken. In dieser Hinsicht habe es im Ort bislang keine Probleme gegeben. „Das ist Standard“, sagt er über die Vorgaben, die beim Aufhängen der Wahlplakate zu beachten sind. Allerdings weise die Gemeinde die Parteien darauf hin, wenn ihre Großplakate durch starken Wind gelöst und damit zu einer Gefahr werden können.

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