Junge Musiker gastieren am Sonntag im Rittersaal
Zwei junge, erfolgreiche Musiker gestalten das zweite Konzert der neuen Saison des Kulturkreises Schloss Raesfeld: Im Rittersaal gastieren am Sonntag, 10. Oktober, ab 17 Uhr Veronique de Raedemaeker (Geige) und George Tyriard (Klavier). Auf dem Programm stehen unter anderem Stücke von Bach und Brahms. Das Konzert findet im Rahmen der Reihe „Best of NRW“ statt.
George Tyriard
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Violine und Klavier auf Schloss Raesfeld
RAESFELD.Violinistin Veronique de Raedemaeker wurde 1996 in Belgien geboren. Die Geige, auf der sie spielt, ist eine Leihgabe des Vereins Yehudi Menuhin Live Music Now Köln. Veronique de Raedemaeker nimmt an Konzerten in sozialen Einrichtungen teil, die von Live Music Now organisiert werden. Seit 2020 ist die Musikerin Stipendiatin der deutschen Werner Richard–Dr. Carl Dörken Stiftung.
Veronique de Raedemaeker
© pd
George Tyriard, geboren 1994, stammt ebenfalls aus Belgien. Er war Finalist bei Wettbewerben wie dem Steinway-Wettbewerb, dem Stephan-De-Jonghe-Wettbewerb und dem Klavierwettbewerb Cantabile. Er lebt in Bonn und studiert neben der Entwicklung seiner musikalischen Karriere Mathematik an der Universität Bonn.
Das Programm
Auf dem Programm im Rittersaal stehen die Sonate b-moll für Violine und Klavier BWV 1014 von Johann Sebastian Bach, die Sonate für Violine und Klavier Nr. 1 G-Dur op. 78 von Johannes Brahms und die Sonate für Violine solo Nr. 5 G-Dur op. 27 von Eugène Ysaye. Zudem werden die beiden Musiker „Légende op. 17“ von Henri Wienawski sowie die Sonate für Violine und Klavier JW.VII Nr. 7 von Léos Janácek zu Gehör bringen.
Der Eintritt kostet für Besucher, die nicht Mitglied des Kulturkreises Schloss Raesfeld sind, 20 Euro, für Schüler sowie Studenten zwölf Euro. Karten können in der Geschäftsstelle des Kulturkreises Schloss Raesfeld bis zum heutigen Freitag, 8. Oktober, 12 Uhr, unter Tel. 02861/681-4283 oder per E-Mail an kulturkreis@kreis-borken.de bestellt werden. Der Zutritt erfolgt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Ein Nachweis muss vorgelegt werden. Die Testbescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein. Maskenpflicht besteht nicht.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kulturkreis-schloss-raesfeld.de.