Raesfeld

Grüne fordern mehr Schutz für Weidetiere

Die Grünen in Schermbeck und im Kreis Wesel kritisieren die dortige Verwaltung. Um Herdenschutzmaßnahmen zu ermöglichen, soll der Kreis die rechtlichen Voraussetzungen präzisieren.

Von Borkener Zeitung / pd

08.06.2021

Der Wolf macht Schutzmaßnahmen für Weidetiere nötig. Die Grünen kritisieren, dass der Kreis Wesel seine Hausaufgaben nicht erledige.

Der Wolf macht Schutzmaßnahmen für Weidetiere nötig. Die Grünen kritisieren, dass der Kreis Wesel seine Hausaufgaben nicht erledige.

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Kritik an der Kreisverwaltung in Wesel

ERLE/SCHERMBECK Die Weidetierhalter stehen seit der Rückkehr des Wolfes in die hiesige Region unter besonderem Druck. Landwirt Hermann Olbing und Henry Tünte von der Nabu-Kreisgruppe Borken waren sich im BZ-Doppelinterview zumindest darin einig, dass mehr getan werden müsse, um deren Tiere vor dem Wolf zu schützen.

Das fordern auch die Grünen in Schermbeck und im Kreis Wesel. Ihr Vorwurf: „Der Kreis lässt weiterhin die Weidetierhalter im Regen stehen.“ Denn nach ihrer Ansicht wären auch bei den Landschaftsplänen Veränderungen erforderlich, um den Herdenschutz voranzubringen. Hier habe die Verwaltung des Kreises Wesel bislang ihre Hausaufgaben nicht gemacht, monieren die Grünen.

Klausel und unbestimmte Rechtsbegriffe

Daher sei zuletzt erörtert worden, ob die „Unberührtheitsklausel“ für den Bau von Weidezäunen in den Landschaftsplänen auf den empfohlenen Herdenschutz angewandt werden kann. Der Landschaftsplan sehe derzeit die Klausel für ortsübliche Weidezäune vor. Heißt: Wenn die Klausel gelten sollte, müsste für den Herdenschutz keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Hierbei gebe es einen Ermessensspielraum und damit seien hinsichtlich des Bauens im Außenbereich bereits schlechte Erfahrungen gemacht worden, so Ulrike Trick, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Kreistagsfraktion. „Angefangen vom Risiko einer ausbrechenden Herde und dem eventuell angerichteten Schaden, den keine Versicherung ersetzt, bis hin zum Risiko eines Wolfsrisses wegen einer unzureichenden Zaunhöhe – alles bleibt bei den Tierhaltern hängen“, kritisiert Trick.

Herdenschutzhunde nicht erfasst

Herdenschutzhunde, obwohl ausdrücklich empfohlen, kämen in der „Unberührtheitsklausel“ nicht vor. Es sei nur von Jagd- und Hütehunden die Rede. Wenn Übernachtungsställe baurechtlich nicht zulässig seien, sie aber als Herdenschutzmaßnahme von unterschiedlichen Organisationen gefordert werden, müsse die Verwaltung wohl eine Ausnahmeregelung für das Wolfsgebiet bei der Bezirksregierung einfordern, so Trick. Angesichts einer wachsenden Wolfspopulation und zunehmender Probleme sei es „höchste Zeit, hier tätig zu werden und die nötigen Regeln einzuleiten“.

Grüne fordern mehr Schutz für Weidetiere

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