Raesfeld

Gemeinde lehnt Eltern-Antrag ab

Familien im Außenbereich von Erle wünschen eine Prüfung zur Nutzung des Schulbusses für ihre Kinder. Der zuständige Ausschuss diskutiert die Anträge am 8. Juli. Die Verwaltung lehnt eine Ausnahmeregelung ab.

Von Andreas Rentel

06.07.2026

Familien wünschen die Erstattung von Fahrtkosten zur Silvesterschule. Die Gemeinde lehnt die Anträge nach umfangreicher Prüfung ab.

Familien wünschen die Erstattung von Fahrtkosten zur Silvesterschule. Die Gemeinde lehnt die Anträge nach umfangreicher Prüfung ab.

© BZ-Archiv/Schönherr

RAESFELD. Familien, die im Außenbereich des Ortsteils Erle wohnen, haben sich an die Gemeinde gewandt und beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob deren Kinder den Schulbus nutzen dürfen und die Kosten erstattet werden. Mit dem Thema befasst sich der Ausschuss für Schule, Bildung, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales, der am Mittwoch, 8. Juli, ab 17 Uhr im Rathaus tagt.

Die betroffenen Familien wohnen laut Vorlage der Verwaltung 1,3 bis 1,6 Kilometer von der Silvesterschule entfernt. Für Schüler der Primarstufe entstehen notwendige Fahrkosten grundsätzlich erst dann, wenn der einfache Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt. Entscheidend sei die kürzeste Strecke.

Grundsätzlich seien die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder die Schulpflicht erfüllen. Es sei Aufgabe der Eltern, für einen Transport ihres Kindes zu und von der Schule zu sorgen, heißt es weiter. Die Kosten seien als Teil des allgemeinen Aufwands für die Lebensführung zu tragen, verweist die Gemeinde auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. So sei es zum Beispiel möglich, Fahrgemeinschaften zu organisieren.

Ausnahme bei gefährlichen Wegen

Unabhängig von der Länge des Schulwegs können Fahrtkosten mit dem Schulbus dann anerkannt werden, wenn der Weg besonders gefährlich ist. Im Ergebnis kommt die Verwaltung nach einer sehr umfangreichen Prüfung inklusive des Verweises auf eine Unfallauswertung der Kreispolizei Borken zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht vorliegen.

Die Gemeinde hat die Folgen betrachtet, die entstehen, wenn die Kosten ab einem Kilometer Schulweg erstattet würden. Nach ersten Berechnungen würden an der Silvesterschule etwa 60 Kinder und an der St. Sebastianschule rund 145 Kinder mehr für die Schülerbeförderung in Betracht kommen. Hierfür wären drei zusätzliche Busse erforderlich, stellt die Gemeinde fest. Inklusive Fahrzeuge, Personal und Kraftstoff kämen dann jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 322.500 Euro auf die Gemeinde zu.

Fazit: Nach Abwägung aller rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und verkehrlichen Gesichtspunkte kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass weder die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall noch die Voraussetzungen für eine generelle Ausweitung der Schülerbeförderung zum Beispiel ab einem Schulweg von einem Kilometer vorliegen. Die Anträge der Familien sind daher aus Sicht der Verwaltung abzulehnen.

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