Raesfeld

Briefwahlbüro öffnet in der Woche nach Ostern

In den nächsten Tagen werden die rund 9000 Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 15. Mai an die Wählerinnen und Wähler in Raesfeld, Erle und Homer verschickt. Die Gemeinde weist auf Fristen und Formalien hin, die dabei zu beachten sind.

Von Borkener Zeitung / pd

12.04.2022

Die Gemeinde Raesfeld weist vor der Landtagswahl auf Fristen und Formalien hin, die zu beachten sind.

Die Gemeinde Raesfeld weist vor der Landtagswahl auf Fristen und Formalien hin, die zu beachten sind.

© Rentel

Gemeinde Raesfeld weist auf Termine hin

RAESFELD Darauf weist die Gemeindeverwaltung hin. Mit der Benachrichtigung erfahren sie, in welchem Wahllokal sie bei dieser Wahl ihre Stimme abgeben können. Wer bis zum 24. April keine solche Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis zum 29. April im Wahlbüro der Gemeinde Raesfeld bei Claudia Wiemer, Tel. 02865/955114) oder Jörg Heselhaus, Tel. 02865/ 955111, melden. Das Wahlbüro prüft dann, ob die Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahllokal sie wählen können.

Briefwahlanträge kann die Gemeinde erst bearbeiten, sobald die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Das Briefwahlbüro im ehemaligen Trauzimmer im Rathaus öffnet in der Woche nach Ostern, 19. April. Bis dahin bittet die Gemeinde die Briefwähler um Geduld.

Briefwahlunterlagen beantragen

Die Briefwahlunterlagen können die Wähler so beantragen:

Über den Online-Antrag bis zum 8. Mai;

Persönlich oder schriftlich im Rathaus;

Die Wähler können die Unterlagen persönlich abholen oder sich zusenden lassen. Wer für einen anderen Wähler die Unterlagen abholen will, braucht dazu eine schriftliche Vollmacht;

per E-Mail an wahlen@raesfeld.de. Für diesen Antrag braucht das Wahlbüro diese Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, die Adresse des Wählers. Nach Möglichkeit sollen die Wähler auch die Wählerverzeichnisnummer und die Nummer des Stimmbezirks angeben. Diese Informationen befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung.

Keine telefonischen Anträge möglich

Per E-Mail können Briefwahlunterlagen nur im eigenen Namen, nicht aber für andere Personen beantragt werden. Telefonische Briefwahlanträge sind nicht möglich.

Für alle Briefwähler gilt: Der rote Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag 15. Mai., um 18 Uhr wieder bei der Gemeinde Raesfeld angekommen sein.

Das Wahlbüro empfiehlt, ab dem 9. Mai Briefwahlanträge nur noch persönlich im Bürgerbüro oder im Briefwahlbüro zu stellen und die Unterlagen selbst abzuholen, um Verzögerungen bei der Post-Zustellung zu vermeiden. Und: Für spätentschlossenen Briefwähler hat das Wahlbüro am Freitag, 13. Mai, bis 18 Uhr geöffnet.

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