Bischof macht Pfarrer Auflagen
Unter Auflagen kann der ehemalige Raesfelder Pfarrer in die katholische Kirchengemeinde in Niedersachsen ins Amt zurückkehren. Die Entscheidung hat Bischof Genn getroffen, teilt das Bistum Münster mit. Der Geistliche war im August wegen des Vorwurfs eines „grenzverletzenden Verhaltens“, zu dem es im Jahr 2010 gekommen war, beurlaubt worden. Jetzt ist ein zweiter Vorfall gemeldet worden.
Der Geistliche war zuvor Pfarrer in der Gemeinde St. Martin.
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Neue Vorwürfe gegen ehemaligen Raesfelder Priester
RAESFELD. Der Priester hatte das Verhalten eingeräumt. Der Betroffenen war im Frühjahr eine fünfstellige Zahlung durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen zuerkannt worden. Deren Höhe und Zustandekommen werden nicht begründet. Das sei ein wesentlicher Kritikpunkt, sagt Peter Frings, Interventionsbeauftragter des Bistums.
In Folge der Presseberichte kam es im September zur zweiten Meldung einer volljährigen Frau, die dem Priester „grenzverletzendes Verhalten“ vorgeworfen hat. Der Fall habe sich etwas früher ereignet, so Frings. Beide Fälle beziehen sich nicht auf die Amtszeit in Raesfeld. Die Untersuchungen hätten keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben, teilt das Bistum mit. Ein Antrag auf Zahlung einer Anerkennungsleistung sei im zweiten Fall bisher nicht gestellt worden, so Frings. Der Priester bestreite den Vorfall.
Verhalten widerspricht Schutzpflichten
Dennoch seien Erkenntnisse über sein Verhalten gewonnen worden. Es widerspreche in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen. Deswegen könne sich Bischof Genn eine weitere Tätigkeit des Priesters als Pfarrer nicht mehr vorstellen. Er habe ihn deshalb mit Nachdruck zum Verzicht auf das Amt aufgefordert. Auch die Beratungsgremien des Bischofs hätten ihm dazu geraten. Die Gremien der neuen Pfarrei haben mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können.
Zur Rückkehr ins Amt entschieden
Da er sich dennoch zur Rückkehr ins Amt entschieden hat, hat der Bischof Auflagen für den Dienst erlassen. So darf der Pfarrer vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen haben. Zudem übernimmt der Priester die Hälfte der fünfstelligen Zahlung. Ferner wird er verpflichtet, weiter regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Zeitpunkt der Rückkehr des Priesters ins Amt als Pfarrer werde noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt.
Frings betont: Es sei klare Haltung des Bistums, Priester bei solchen Vorwürfen nicht mehr zu verteidigen. Das müssten sie selbst tun.
Dr. Fabian Tilling, Pfarrer der Gemeinde St. Martin, erklärt, er nehme das Thema derzeit nicht als bestimmend wahr. Dadurch, dass es laut Bistum „keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen“ gibt, habe sich an der Sachlage nicht viel geändert. Die Mitteilung des Bistums werde auf der Homepage der Gemeinde verlinkt.
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