Heiden

Kommunalwahl in Heiden

Die Gemeinde Heiden bereitet sich auf die Kommunalwahl am 13. September vor. Zum ersten Mal können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen dann flächendeckend barrierefrei daran teilnehmen.

Von Marie-Therese Gewert

16.08.2020

Hauptamtsleiter Manuel Benning erläutert die Wahlvorbereitungen der Gemeinde.

Hauptamtsleiter Manuel Benning erläutert die Wahlvorbereitungen der Gemeinde.

© Gewert

Sehbehinderte wählen mit einer Schablone

HEIDEN. Zum ersten Mal können blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen am 13. September flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Manuel Benning, der Hauptamtsleiter der Gemeinde Heiden, erläutert die Details.

„Mit dem Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbständig, frei und geheim abzugeben“, erklärt er. Das funktioniert so: Damit sehbehinderte Menschen wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um zu wählen, erhalten sie auf Wunsch beim Blinden- und Sehbehindertenverband ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Schablone.

Stimmzettel in die Schablone legen

Die Stimmzettel werden in die Schablone eingelegt. Über nummerierte Öffnungen kann an gewünschter Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das funktioniert, ist auf einer CD zu hören, die im Paket enthalten ist. Zudem gibt es an jedem Wahlzettel Orientierungspunkte: Ein Loch im Stimmzettel steht für die Wahl des Bürgermeisters, zwei für die Wahl von Gemeinde- und Stadtrat, drei Löcher für den Kreistag. Vier Löcher signalisieren die Wahl des Landrats und fünf Löcher die zudem stattfindende Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR).

Akustische Stimmzettel helfen

„Welcher Kandidat und welche Kandidatin sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel“, sagt Benning. Dazu habe die Gemeinde Heiden pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen die Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Die Kosten für diese Telefonate übernehme die Gemeinde Heiden, so Benning.

Die Rufnummern sind rund um die Uhr erreichbar. Die Wahlberechtigten können die Hilfepakete mit Schablone und CD bestellen und die Rufnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen; in Heiden beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Tel. 0231/ 557590-0 und per E-Mail an info@bsvw.de. Zudem ist die Wahlbezirks-Rufnummer nach Eingabe der Postleitzahl unter Tel. 0231/ 55033033736 zu erfragen.www.bsvw.org/Kommunalwahl-barrierefrei.html

Kommunalwahl in Heiden

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