Borken

Per Briefwahl seine Stimme zur Kommunalwahl in Borken abgeben

Wer am Wahltag verhindert ist und nicht im örtlichen Wahllokal seine Stimmme abgeben kann oder will, kann einen Wahlschein beantragen und seine Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Von Edgar Rabe / pd

01.09.2020

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© picture alliance/dpa

Briefwahlmöglichkeiten

BORKEN. In zwölf Tagen werden die Ratsvertreter, Kreistagsmitglieder, Bürgermeister und Landräte in den meisten Kommunen Nordrhein-Westfalens gewählt. So auch in der Kreisstadt. Doch nicht jeder Wahlberechtigte wartet auf den Kommunalwahltag am Sonntag, 13. September, um seine Stimme abzugeben. Wie die Stadtverwaltung Borken mitteilt, haben bisher bereits 5647 Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen angefordert. Für die Wahl wurden in der Zeit vom 15. bis 23. August von der Stadt Borken 34.682 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet.

Stimme schon vorher abgeben

Wer am Wahltag verhindert ist und nicht im örtlichen Wahllokal seine Stimmme abgeben kann oder will, könne einen Wahlschein beantragen und seine Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten die Bürger verstäkt überlegen, sich für diese Form der Stimmabgabe zu entscheiden, um unnötige Kontakte zu vermeiden, heißt es weiter.

Wahlberechtigte haben folgende Möglichkeiten, den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen zu beantragen:

  • Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen: Der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen steht unter www.borken.de/briefwahl zur Verfügung.

  • Es besteht zudem die Möglichkeit, über dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Antrag zu stellen. Hierfür benötige man auf dem Smartphone/Tablet einen QR-Code- beziehungsweise Barcode-Scanner. Dieser kann sich über den Play-Store (Android) oder den App-Store (iOS) kostenlos herunterladen. Nach dem Öffnen der QR-/Bar-Code-Scanner-App kann der Code auf der Wahlbenachrichtigung eingescannt und zur Beantragung weitergeleitet werden. Die Unterlagen werden dem Wahlberechtigten dann zugeschickt.

  • Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 16 Uhr, zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Dienstag, 8. September, zur Verfügung.

  • Auch im Briefwahlbüro des Borkener Rathauses (zu finden im Gebäude A, Großer Sitzungssaal, (Zimmer 108, erstes Obergeschoss) können Briefwahlunterlagen beantragt werden, so die Stadt weiter. Das Briefwahlbüro ist geöffnet am Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16.30 Uhr, Donnerstag: 8 bis 18 Uhr, Freitag: 8 bis 12.30 Uhr. Für den Besuch des Briefwahlbüros ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Sie können einfach vorbeikommen. Die Stadt Borken hat in Zeiten der Corona-Pandemie allerdings entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sicherzustellen. Beim Besuch des Rathauses ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben.

  • Briefwahlunterlagen können auch per Post angefordert werden. Wahlberechtigte können den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Der Stimmzettel muss dann im beiliegenden roten Wahlbriefumschlag per Post ans Rathaus zurückgeschickt werden.

Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.

  • Wer für eine andere Person einen Briefwahlantrag stellen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachweisen. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt.

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