Borken

Borkener Stadtwerke warnen wegen Reiches-Energiegesetz

Die geplante Reform des Erneuerbare Energie Gesetzes könnte weitreichende Folgen haben: Die Borkener Stadtwerke warnen, dass die gesicherte Einspeisevergütung ab 2027 wegfallen könnte. Deswegen mahnen sie PV-Interessenten, schnell zu handeln.

Von Stephan Werschkull

21.06.2026

Die Stadtwerke empfehlen Hauseigentümern, die Planung einer Photovoltaik-Anlage zeitnah anzugehen.

Die Stadtwerke empfehlen Hauseigentümern, die Planung einer Photovoltaik-Anlage zeitnah anzugehen.

© Caroline Seidel/dpa

BORKEN. Die Stadtwerke Borken warnen vor den Auswirkungen eines Gesetzes, das Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) vorantriebt: die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). „Wer in Borken über eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach nachdenkt, sollte jetzt aktiv werden“, teilen die Stadtwerke mit. Denn nach dem aktuellen Entwurf für die EEG-Reform 2027 würde ab dem 1. Januar 2027 die gesicherte Einspeisevergütung für 20 Jahre entfallen.

Stadtwerke will schnell auf Anfragen antworten

Eine solche Vergütung ist derzeit garantiert, wenn man von seiner PV-Anlage Strom in das öffentliche Netz einspeist. Um die zu sichern, müssten Bürger also noch in diesem Jahr eine PV-Anlage in Betrieb nehmen.

Für Anträge bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt-Peak wollen die Stadtwerke „kurzfristig“ eine Einspeisegenehmigung ermöglichen. Man habe Prozesse entsprechend umgestellt. Entweder kann diese Genehmigung schnell erteilt werden oder es gibt einen örtlichen Engpass im Stromnetz und es kann keine Genehmigung erteilt werden. Die dritte Option: Es sind weitergehende Berechnungen notwendig, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Ron Keßeler. Dann spreche man zunächst eine „Null-Einspeisegenehmigung“ aus. In dem Fall darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Zwar darf man einspeisen, Geld gibt es aber nicht für den Strom, das Geld fließt erst, wenn die endgültige Einspeisegenehmigung erteilt ist. Dafür gelten aber danach die Vergütungssätze zum Zeitpunkt der „Null-Einspeisegenehmigung“. Rückwirkend erstattet bekommt man das Geld für den dazwischenliegenden Zeitraum aber nicht, räumt Keßeler ein.

Komplett-Ablehnung ist selten

Dass man komplett eine Einspeisung ablehnen müsse, weil das Stromnetz nicht dafür ausgelegt ist, sei selten, betont Ron Keßeler: „Da reden wir über ein bis zwei Prozent der Anträge“, nennt er die Größenordnung. Gleichzeitig sei die Lage „dynamisch“. Die Stadtwerke seien dabei, das Netz zu ertüchtigen.

Doch ist es überhaupt realistisch, dass man noch bis Ende des Jahres eine genehmigte PV-Anlage auf sein Dach baut? Ja, sagt Ron Keßeler auf BZ-Nachfrage. „Wir haben unsere Prozesse umgestellt, um unabhängig vom Volumen der Anfragen innerhalb von 30 Tagen eine Antwort geben zu können.“ Auch mit Installateuren habe man gesprochen: Der Zeitplan sei machbar. Gleichzeitig wird zur Eile gemahnt: Die Stadtwerke raten Interessierten, nicht bis zum Jahresende zu warten. Von der ersten Beratung über die technische Prüfung und Planung bis zur Installation, Anmeldung und Inbetriebnahme der Anlage vergehen in der Regel mehrere Monate.“

Keßeler ist sich sicher: „Besser wird es nicht.“

Doch trotz aller Warnung: Auch ab 2027 würden sich viele Dach-PV-Projekte noch lohnen, selbst wenn die Einspeisevergütung „aller Voraussicht“ nach entfalle, so die Stadtwerke. Die politische Debatte sei noch nicht abgeschlossen, betont Keßeler. Doch in einer Sache ist er sich sicher: „Besser wird es nicht.“

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