Alkohol am Steuer: 42-Jähriger verursacht Unfall in Gemen
Betrunken hat ein 42-jähriger Mann am Samstagmittag einen Unfall verursacht. Der Raesfelder hatte zudem keine Fahrerlaubnis, dafür lag aber ein Haftbefehl gegen ihn vor.
Ein 42-jähriger Autofahrer landete am Samstagmittag beim Abbiegen im Straßengraben. Der Mann war laut Polizei stark alkoholisiert, hatte keine Fahrerlaubnis und war einschlägig vorbestraft.
© Peter Berger
Gegen Brückengeländer geprallt
GEMEN. Gegen 13.15 Uhr war der Autofahrer auf der Coesfelder Straße in Richtung Ramsdorf unterwegs. Als er nach rechts in die Straße Zum Homborn abbiegen wollte, bemerkte er die Einmündung zu spät und prallte gegen ein Brückengeländer. Der Pkw wurde in den Graben geschleudert und blieb auf dem Dach liegen.
Keine Fahrerlaubnis, dafür Haftbefehl
Der stark alkoholisierte Raesfelder erlitt leichte Verletzungen und wurde vom Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen, um im Rahmen des Strafverfahrens die Blutalkoholkonzentration exakt bestimmen zu können. In das Strafverfahren wurde auch der Umstand aufgenommen, dass der 42-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Nach der Behandlung im Krankenhaus nahmen die Beamten den Mann mit zur Wache, da gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Er war wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ zu einer Geldstrafe von über 3000 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 65 Tagen verurteilt worden. Dies erklärt laut Polizei auch, warum er gegenüber einer Ersthelferin angegeben hatte, keine Hilfe zu benötigen – auch Polizei und Rettungsdienst lehnte er ab. Die Frau reagierte richtig und meldete den Unfall, so die Polizei.
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