Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen werden. Das kann für aufmerksame Steuerzahler einen neuen Steuervorteil mit sich bringen.
Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen werden. Das kann für aufmerksame Steuerzahler einen neuen Steuervorteil mit sich bringen.