Ob für Beruf oder Ehrenamt: Beschäftigte in Sachsen können ab 2027 für anerkannte Weiterbildungen bezahlt freinehmen. Das müssen sie dabei beachten.
Ob für Beruf oder Ehrenamt: Beschäftigte in Sachsen können ab 2027 für anerkannte Weiterbildungen bezahlt freinehmen. Das müssen sie dabei beachten.
Fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr können Beschäftigte in Sachsen-Anhalt für anerkannte Bildungsangebote nutzen. Doch nicht alle Kurse werden stärker nachgefragt.