Das Verwaltungsgericht Gera sieht im AfD-Parteibuch allein keinen Grund für den Entzug von Waffenbesitz. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist jedoch noch möglich.
Das Verwaltungsgericht Gera sieht im AfD-Parteibuch allein keinen Grund für den Entzug von Waffenbesitz. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist jedoch noch möglich.