Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Mobilfunkverträge monatlich gekündigt werden. Einem Anbieterwechsel steht dann nichts im Weg - auch nicht die Tatsache, dass man die Rufnummer behalten möchte.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können Mobilfunkverträge monatlich gekündigt werden. Einem Anbieterwechsel steht dann nichts im Weg - auch nicht die Tatsache, dass man die Rufnummer behalten möchte.