„Bitte hier unterschreiben!“ Das ist längst nicht für jeden Vertragsschluss notwendig. Oft genügen ein Handschlag, ein Nicken oder eine mündliche Zustimmung. Was praktisch klingt, hat auch Tücken.
„Bitte hier unterschreiben!“ Das ist längst nicht für jeden Vertragsschluss notwendig. Oft genügen ein Handschlag, ein Nicken oder eine mündliche Zustimmung. Was praktisch klingt, hat auch Tücken.
Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht’s.