Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für Sanierungen in Eigentümergemeinschaften gibt es keine generelle Pflicht, mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Worauf es stattdessen ankommt.
Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für Sanierungen in Eigentümergemeinschaften gibt es keine generelle Pflicht, mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Worauf es stattdessen ankommt.