Gelogen oder nur falsch erinnert? Wer eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, kann sich selbst strafbar machen. Dafür müssen aber wesentliche Kriterien erfüllt sein.
Gelogen oder nur falsch erinnert? Wer eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, kann sich selbst strafbar machen. Dafür müssen aber wesentliche Kriterien erfüllt sein.
Chatverläufe, Tagebucheinträge, Fotoaufnahmen: Auch jenseits von DNA-Spuren haben Opfer sexueller Gewalt vielfältige Beweismöglichkeiten. Späte Anzeigen sind darum längst nicht per se aussichtslos.
Ein 39-Jähriger soll seine Ehefrau schwer misshandelt und vergewaltigt haben. Eine andere Partnerin setzte er angeblich unter Drogen, bevor er sie vergewaltigte. Der Mann steht nun vor Gericht.