Ist es nicht der Grundsatz von Verträgen, dass sie für beide Seiten gelten? Nein, befand ein Mobilfunkanbieter bei der Kündigung von Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. Nun gibt es ein OLG-Urteil.
Ist es nicht der Grundsatz von Verträgen, dass sie für beide Seiten gelten? Nein, befand ein Mobilfunkanbieter bei der Kündigung von Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. Nun gibt es ein OLG-Urteil.