Für einen Spieler des Zweitligisten lag keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarungen vor. Das DHB-Bundesgericht weist die Revision des Ligaverbands gegen das erste Urteil ab.
Für einen Spieler des Zweitligisten lag keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarungen vor. Das DHB-Bundesgericht weist die Revision des Ligaverbands gegen das erste Urteil ab.
Für je einen Spieler des Erst- und des Zweitligisten lag keine unterschriebene Anti-Doping-Schiedsvereinbarungen vor. Das Bundessportgericht kassiert Entscheidungen des Ligaverbands.