Eine Gastronomin soll Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Gießen sieht keinen Anspruch auf die Förderung.
Eine Gastronomin soll Corona-Hilfen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Gießen sieht keinen Anspruch auf die Förderung.