Gelogen oder nur falsch erinnert? Wer eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, kann sich selbst strafbar machen. Dafür müssen aber wesentliche Kriterien erfüllt sein.
Gelogen oder nur falsch erinnert? Wer eine andere Person zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, kann sich selbst strafbar machen. Dafür müssen aber wesentliche Kriterien erfüllt sein.
Chatverläufe, Tagebucheinträge, Fotoaufnahmen: Auch jenseits von DNA-Spuren haben Opfer sexueller Gewalt vielfältige Beweismöglichkeiten. Späte Anzeigen sind darum längst nicht per se aussichtslos.