Zahnpasta unter der Türklinke, abgelaufene Süßigkeiten und Verletzung der Aufsichtspflicht: An Halloween kann man rechtlich schnell mal danebengreifen. Wer um mögliche Fehler weiß, kann sie vermeiden.
Zahnpasta unter der Türklinke, abgelaufene Süßigkeiten und Verletzung der Aufsichtspflicht: An Halloween kann man rechtlich schnell mal danebengreifen. Wer um mögliche Fehler weiß, kann sie vermeiden.