Ist es nicht der Grundsatz von Verträgen, dass sie für beide Seiten gelten? Nein, befand ein Mobilfunkanbieter bei der Kündigung von Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. Nun gibt es ein OLG-Urteil.
Ist es nicht der Grundsatz von Verträgen, dass sie für beide Seiten gelten? Nein, befand ein Mobilfunkanbieter bei der Kündigung von Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen. Nun gibt es ein OLG-Urteil.
Info-SMS schützen vor teuren Überraschungen auf Reisen - wenn man sie liest. Welche Kostenfallen in Nicht-EU-Ländern, auf Kreuzfahrten, in Grenznähe oder bei WLAN-Calls lauern und wie man sie umgeht.
Nur Tarife ohne Mindestlaufzeit und Anschlussgebühr, 1.000 Freiminuten für EU-Gespräche und nicht verbrauchtes Datenvolumen zum Ansparen - mit diesen Ideen betritt ein neuer Provider den Markt.