Kinder, die ihren Pflichtteil nach dem Tod eines Elternteils einfordern, können wirksam vom Erbe des zweiten Elternteils ausgeschlossen werden. Eine Klausel macht’s möglich.
Kinder, die ihren Pflichtteil nach dem Tod eines Elternteils einfordern, können wirksam vom Erbe des zweiten Elternteils ausgeschlossen werden. Eine Klausel macht’s möglich.