Verlangen Pflichtteilsberechtigte eine Nachlass-Aufstellung, müssen Erben aktiv werden. Dabei genügt es nicht, einen Notar zu beauftragen. Trödelt der, muss nachgehakt werden - sonst wird’s teuer.
Verlangen Pflichtteilsberechtigte eine Nachlass-Aufstellung, müssen Erben aktiv werden. Dabei genügt es nicht, einen Notar zu beauftragen. Trödelt der, muss nachgehakt werden - sonst wird’s teuer.