Verlangen Pflichtteilsberechtigte eine Nachlass-Aufstellung, müssen Erben aktiv werden. Dabei genügt es nicht, einen Notar zu beauftragen. Trödelt der, muss nachgehakt werden - sonst wird’s teuer.
Verlangen Pflichtteilsberechtigte eine Nachlass-Aufstellung, müssen Erben aktiv werden. Dabei genügt es nicht, einen Notar zu beauftragen. Trödelt der, muss nachgehakt werden - sonst wird’s teuer.
Wer als Erbe Unterlagen nicht vorlegen kann, muss nicht automatisch mit einem Zwangsgeld rechnen. Wann Gerichte von der Strafe absehen, zeigt ein aktueller Fall aus Brandenburg.
Viele Jahre lang wurde das Vermögen gemeinsam aufgebaut - dann soll es nach dem Tod eines Ehepaares auch so verteilt werden, wie es beide für richtig halten. Aber was, wenn sich ein Wille ändert?