Krankgeschrieben nach Kündigung? Selbst wenn angeblich ein „Krankmachen“ angekündigt wurde, reicht das nicht, um die Lohnfortzahlung zu kippen, entschied ein Gericht.
Krankgeschrieben nach Kündigung? Selbst wenn angeblich ein „Krankmachen“ angekündigt wurde, reicht das nicht, um die Lohnfortzahlung zu kippen, entschied ein Gericht.