Wer Krankengeld ohne Unterbrechung erhalten will, muss sich in der Regel selbst rechtzeitig um eine Folgebescheinigung kümmern. Das zeigt ein aktuelles Urteil. Aber das Gericht nennt eine Ausnahme.
Wer Krankengeld ohne Unterbrechung erhalten will, muss sich in der Regel selbst rechtzeitig um eine Folgebescheinigung kümmern. Das zeigt ein aktuelles Urteil. Aber das Gericht nennt eine Ausnahme.