Das Kartellamt sieht durch Preisvorgaben beim Reifengroßhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt. Die Wettbewerbshüter gehen gegen drei Firmen vor.
Das Kartellamt sieht durch Preisvorgaben beim Reifengroßhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt. Die Wettbewerbshüter gehen gegen drei Firmen vor.