Arbeitslos und trotzdem zahlen? Ein Gericht in Koblenz macht klar: Wer den Jobverlust nicht plausibel erklären kann, muss weiter Unterhalt nach altem Gehalt leisten.
Arbeitslos und trotzdem zahlen? Ein Gericht in Koblenz macht klar: Wer den Jobverlust nicht plausibel erklären kann, muss weiter Unterhalt nach altem Gehalt leisten.