Leerstand, Zahlungsunfähigkeit, Nutzungsverbot: Vermieterinnen und Vermieter, deren Immobilie erheblich weniger Ertrag als üblich bringt, können teilweise von der Grundsteuer befreit werden. Nur wie?
Leerstand, Zahlungsunfähigkeit, Nutzungsverbot: Vermieterinnen und Vermieter, deren Immobilie erheblich weniger Ertrag als üblich bringt, können teilweise von der Grundsteuer befreit werden. Nur wie?