Opfern einer Gewalttat kann der Staat finanzielle Unterstützung für die Behebung der Folgeschäden bieten. Diese Mittel erhält aber nur, wer nicht selbst in kriminelle Machenschaften verstrickt ist.
Opfern einer Gewalttat kann der Staat finanzielle Unterstützung für die Behebung der Folgeschäden bieten. Diese Mittel erhält aber nur, wer nicht selbst in kriminelle Machenschaften verstrickt ist.