Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht’s.
Einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abgeschlossen, den Sie gar nicht brauchen? Dann können Sie grundsätzlich von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und so geht’s.