In mehreren europäischen Metropolen gab es massive Störungen an Flughäfen, die von außen verursacht wurden. Auch wenn die Airlines nichts dafür können: Sie haben Pflichten. Was konkret gilt.
In mehreren europäischen Metropolen gab es massive Störungen an Flughäfen, die von außen verursacht wurden. Auch wenn die Airlines nichts dafür können: Sie haben Pflichten. Was konkret gilt.
Kleidung ist bekanntlich Geschmackssache. Nur weil sie dem Airline-Personal nicht gefällt, ist das kein Grund, den Zutritt zum Flieger zu verweigern. Unangebrachtes Verhalten kann hingegen einer sein.