Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, riskiert mehr als nur Ärger: Auch der Pflichtteil des Nachlasses kann entzogen werden, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.
Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, riskiert mehr als nur Ärger: Auch der Pflichtteil des Nachlasses kann entzogen werden, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.