Wer zu Lebzeiten ein Grundstück verschenkt, kann den Pflichtteil der Erben nicht immer mindern. Wann die Zehn-Jahres-Frist wirklich beginnt, zeigt ein aktueller Fall aus Nürnberg.
Wer zu Lebzeiten ein Grundstück verschenkt, kann den Pflichtteil der Erben nicht immer mindern. Wann die Zehn-Jahres-Frist wirklich beginnt, zeigt ein aktueller Fall aus Nürnberg.