Wer erbt, muss seine Erbenstellung beim Nachlassgericht nachweisen können. Völlig unrealistisch dürfen die Vorstellungen über die zu erbringenden Belege allerdings nicht sein.
Wer erbt, muss seine Erbenstellung beim Nachlassgericht nachweisen können. Völlig unrealistisch dürfen die Vorstellungen über die zu erbringenden Belege allerdings nicht sein.