Elterngeldansprüche richten sich strikt nach dem zu versteuernden Einkommen, das dem Finanzamt bekannt ist. Für Selbstständige kann es daher nachteilig sein, wenn sie Verluste geltend machen.
Elterngeldansprüche richten sich strikt nach dem zu versteuernden Einkommen, das dem Finanzamt bekannt ist. Für Selbstständige kann es daher nachteilig sein, wenn sie Verluste geltend machen.