Möchte der Vermieter selbst in seine vermietete Wohnung einziehen, kann er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Ist es den Mietern aber nicht zumutbar umzuziehen, können sie sich wehren.
Möchte der Vermieter selbst in seine vermietete Wohnung einziehen, kann er eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Ist es den Mietern aber nicht zumutbar umzuziehen, können sie sich wehren.
Eigenbedarf ist einer der häufigsten Kündigungsgründe, mit denen Mieterinnen und Mieter konfrontiert sind. Doch nicht jede Kündigung ist auch rechtens. Welche Chancen Betroffene ergreifen können.