Mit freiwilligen Sonderzahlungen können Abschläge einer vorgezogenen Altersrente ausgeglichen werden. Auch steuerlich bringt das Vorteile. Warum das trotzdem nicht das einzige Kriterium sein sollte.
Mit freiwilligen Sonderzahlungen können Abschläge einer vorgezogenen Altersrente ausgeglichen werden. Auch steuerlich bringt das Vorteile. Warum das trotzdem nicht das einzige Kriterium sein sollte.