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Corona

Zwei Männer aus der Oberpfalz hatten zur Corona-Zeit im großen Stil Schutzmasken nach Deutschland gebracht - teils von minderer Qualität. Die Freisprüche müssen jetzt noch einmal überdacht werden.

Wer seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit voll erfüllt, gilt nicht als arbeitsunfähig – auch wenn einzelne Dienste aus gesundheitlichen Gründen entfallen. Doch steht eine wichtige Änderung bevor.