Ein Bundespolizist stirbt bei einer Schießübung. Die Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit des Schützen beim Munitionsladen aus. Sie hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt.
Ein Bundespolizist stirbt bei einer Schießübung. Die Staatsanwaltschaft geht von Fahrlässigkeit des Schützen beim Munitionsladen aus. Sie hat einen Strafbefehl beim Amtsgericht beantragt.