Auch bei regelmäßiger Betreuung durch einen Elternteil bleibt die Unterhaltspflicht bestehen, wenn der Alltagsschwerpunkt der Kinder bei der Mutter liegt. Wie ein Gericht das begründet.
Auch bei regelmäßiger Betreuung durch einen Elternteil bleibt die Unterhaltspflicht bestehen, wenn der Alltagsschwerpunkt der Kinder bei der Mutter liegt. Wie ein Gericht das begründet.