Gerichte müssen Wünsche von Betroffenen bei der Betreuerauswahl respektieren – auch wenn es um Ablehnung geht. Das hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt.
Gerichte müssen Wünsche von Betroffenen bei der Betreuerauswahl respektieren – auch wenn es um Ablehnung geht. Das hat der Bundesgerichtshof nun klargestellt.