Wer Betrügern aufsitzt und dadurch Bargeld verliert, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen. Versicherungen leisten hier meist nicht. Und auch der Fiskus kann dafür keinen Steuerabzug vornehmen.
Wer Betrügern aufsitzt und dadurch Bargeld verliert, bleibt in der Regel auf dem Schaden sitzen. Versicherungen leisten hier meist nicht. Und auch der Fiskus kann dafür keinen Steuerabzug vornehmen.